Mitglied werden

Über die Mitgliedschaft und die Flugausbildung können Sie sich auch gerne während der Bürozeiten unter 06103-49254 informieren.

 

Das Chartern der Flugzeuge und die Ausbildung im FVL erfordern eine aktive Mitgliedschaft.
Bevor man sich entschließt, die Ausbildung zu beginnen, sollte folgendes bereits abgeklärt sein:

Wichtig: Ist man Flugtauglich? Eine Auswahl von Ärzten, die die Flugtauglichkeit feststellen, findet ihr auf der Webseite des LBA (in unserer Linkliste).

Keine Angst, es wird nichts außergewöhnliches verlangt. Wenn man sich normaler Gesundheit erfreut, bekommt man auch die entsprechende Befähigung vom Arzt bescheinigt. Damit der “Fliegerarzt” die Flugtauglichkeit bescheinigen kann, benötigt man ein augenärztliches Gutachten. Wenn der ausgewählte Arzt dies nicht selbst erstellen kann, so hält er zumindest die Formulare hierfür bereit.

  • Ein Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis wird benötigt
  • Ein Auszug aus dem Fahreignungsregister (Kraftfahrt-Bundesamt) wird benötigt
  • Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäss §7 Luftsicherheitsgesetz
  • Vorlage von Personalausweis oder Pass

Dies alles ist erforderlich, damit ein Flugschüler beim RP angemeldet werden kann. Man kann zwar auch ohne Anmeldung beim RP bereits in den Theorieunterricht schnuppern, aber Fliegen ohne Anmeldung ist nicht erlaubt.

Die Aufnahmegebühr für neue Mitglieder mit Pilotenschein beträgt 500,- €, Flugschüler zahlen 250, € Aufnahmegebühr. Der Mitgliedsjahresbeitrag wird ab Aufnahmedatum bis zum 31.12. des laufenden Jahres anteilig berechnet.

Der Mitgliedsbeitrag von 1.035,35 € im Tarif 1 setzt sich zusammen aus: Beitrag Hauptverein 390,- €, Beitrag Motorfluggruppe 270,- €, Fixkostenumlage 360,- € und Umlage zu Veranstaltungen 15,35 €. Wer zum Tarif 2 (höherer Stundenpreis) fliegt, zahlt keine Fixkostenumlage. Flugschüler sind immer im Tarif 1. 

Aufnahmeantrag (PDF)