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Pilotenausbildung
in der ältesten Vereinsflugschule Deutschlands

Lernen Sie fliegen im Frankfurter Verein für Luftfahrt von 1908 e.V. und werden Sie ein Teil der mehr als 100-jährigen Geschichte unseres Vereins. Auf den folgenden Seiten haben wir Ihnen alle Informationen rund um die Ausbildung in unserer Vereinsflugschule zusammengefasst.

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Faszination Fliegen. Einen möglichen Weg in diese fantastische Welt bietet der Frankfurter Verein für Luftfahrt. In nachfolgenden Text werden wir Ihnen zeigen, dass es gar nicht so kompliziert ist, die Privatpilotenlizenz (PPL) zu erwerben. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, werden wir ihnen diese gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail beantworten.

Der Erwerb einer Pilotenlizenz nach EASA-Vorgaben ist grundsätzlich für jeden Menschen mit durchschnittlicher Gesundheit möglich. Ob jung oder alt spielt keine Rolle, es ist nie zu spät sich einen Traum zu erfüllen! Um die Ausbildung beginnen zu können, muss man einen einwandfreien Leumund haben und keine auffällige Ansammlung von Punkten im Flensburger Fahreignungsregister. Ebenso benötigt wird seit Inkrafttreten des Luftsicherheitsgesetzes eine Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP). Die Motorflugausbildung kann bereits mit 16 Jahren begonnen werden. Nach bestandener Prüfung kann die Pilotenlizenz allerdings erst nach Vollendung des 17. Lebensjahres ausgestellt werden.

Flugschein Kosten

Die Ausbildung zahlt man (anders als den Führerschein oder Segelschein) nicht auf einen Schlag, sondern jeweils für die angefallenen Stunden. Dadurch können die Kosten über einen Zeitraum erstreckt werden. Die auflaufenden Kosten sind individuell unterschiedlich, der rechtliche Rahmen gibt ein Minimum von 45 Stunden vor.

Beispielhafte Kostenaufstellung:
140€ (1h Flugzeug - Katana DA20) + 20€ (1h Fluglehrer) * 45h (Minimum) = 7.200€

Zusätzliche Kosten:

  • 100 Stunden Theorieunterricht = 0€ (für Mitglieder kostenlos)
  • Aufnahmegebühr für Flugschüler = 250€
  • Jahresbeitrag Tarif 1 = 1.205€
  • Landegebühren: 100 * (7€ bis 10€) = 885€
  • Individuelle Nebenkosten:
    Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis, Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 Luftsicherheitsgesetz, Auszug Fahreignungsregister, Ausbildungsmaterial, Luftfahrtkarten, Headset

Gesamt:
7.200€ (Flugstunden) + 250€ (Aufnahmegebühr)
+ 1.205€ (Jahresbeitrag) + 450€ (ca. Nebenkosten)
+ 885€ (Landegebühren) = 9.990€
(Stand: November 2023)

Über einen Zeitraum von einem Jahr also etwa 833€ pro Monat. Die Ausbildung lässt sich beliebig kürzen oder strecken, individuelle Absprachen sind möglich.

Der nächste Schritt zur Lizenz: jetzt Mitglied werden und im Frankfurter Verein für Luftfahrt fliegen lernen.

Sprechfunk

Jeder Pilot muss die Regeln des Sprechfunkverkehrs erlernen und das Erlernte auch durch ein entsprechendes Funksprechzeugnis nachweisen, bevor er das erste Mal allein einen anderen Flugplatz anfliegen darf. Die Reihenfolge ist im Groben immer die gleiche: Man entschließt sich zur Ausbildung, macht das “Medical”, bei dem ein hierfür zugelassener Arzt die Flugtauglichkeit feststellt und bescheinigt. Je nachdem, ob Sie (vorerst) nur privat fliegen möchten oder ob Sie bereits heute das Ziel verfolgen, beruflich fliegen zu wollen, gibt es unterschiedliche Kategorien bei der Flugtauglichkeitsuntersuchung, für die man sich entscheiden kann. Eine Auswahl von Ärzten, die die Flugtauglichkeit feststellen, finden Sie auf der Webseite des Luftfahrtbundesamt. Keine Angst, es wird nichts Außergewöhnliches verlangt. Wenn man sich normaler Gesundheit erfreut, bekommt man auch die entsprechende Befähigung vom Arzt bescheinigt. Damit der “Fliegerarzt” die Flugtauglichkeit bescheinigen kann, benötigt man ein augenärztliches Gutachten. Wenn der ausgewählte Arzt dies nicht selbst erstellen kann, so hält er zumindest die Formulare hierfür bereit.

Benötigte Unterlagen

  • ein Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
  • ein Auszug aus dem Fahreignungsregister
  • eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 Luftsicherheitsgesetz
  • Vorlage von Personalausweis oder Pass.

Dies ist erforderlich, damit ein Flugschüler beim Regierungspräsidium angemeldet werden kann. Man kann zwar auch ohne Anmeldung beim RP bereits in den Theorieunterricht schnuppern, aber Fliegen ohne Anmeldung ist nicht erlaubt. Anschließend das Sprechfunkzeugnis erwerben, durch Selbststudium entsprechender Literatur oder sinnvollerweise mit Unterstützung durch einen Kurs. Danach oder bereits parallel hierzu besucht man den Theorieunterricht unserer Flugschule. Man beginnt alsbald mit den Flugstunden, erst mit Lehrer, dann allein, am Schluss die Prüfung. Das war's. Das macht jeder Pilot durch.